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Stromanbieter wechseln

Welchen Grund habe ich, den Stromanbieter zu wechseln?
Seit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes können Sie durch einen Anbieterwechsel einiges Geld sparen. 

Wie lange dauert die Umstellung? 
Die Umstellung dauert insgesamt sechs bis zehn Wochen. Sobald die Datenvollständig ausgefüllt bei neuem Anbieter vorliegen, erhalten Sie
1.) in den nächsten Tagen eine Eingangsbestätigung und
2.) mit der Umstellung eine schriftliche Bestätigung von neuem Anbieter mit allen für Sie wichtigen Informationen.
Wichtig: Wenn Sie bei dem Altversorger längerfristig gebunden sind, kann der Wechsel erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist erfolgen. 

Was passiert mit meinem Zähler? 
An Ihrem Zähler ändert sich nichts. Dieser bleibt Eigentum des Netzbetreibers und wird auch nicht ausgebaut! Der neue Anbieter zahlt eine Zählermiete an den Netzbetreiber. Sie ist Bestandteil des sog. Netznutzungsentgelts, der „Benutzungsgebühr“ für die Netze und im Strompreis enthalten.
Ihr Zähler wird für die Jahresverbrauchsabrechnung von Ihnen nach Anbieter-Aufforderung abgelesen („Selbstablesung“) 
Zusätzlich liest der Netzbetreiber Ihren Zähler ab, um mit neuem Anbieter die Nutzung des Netzes abzurechnen 

Absolute Ausnahme: Soll ich selbst beim alten Anbieter kündigen?
Nein. Der neue Anbieter kündigt in Ihrem Namen bei Ihrem Altversorger. Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen möchten und entsprechend kurzfristig gekündigt werden muss, empfehlen wir Ihnen ausnahmsweise selbst beim bisherigen Anbieter zu kündigen. Aufgrund der vom Neulieferanten einzuhaltenden Fristen werden Sie möglicherweise vorübergehend von dem örtlichen Versorger (weiter)versorgt. Teilen Sie dann in jedem Fall Ihrem örtlichen Netzbetreiber (örtlicher Versorger und örtlicher Netzbetreiber sind nicht immer identisch) mit, dass Sie ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt von neuem Anbieter mit Strom beliefert werden wollen. Lassen Sie sich dies bitte vom örtlichen Netzbetreiber bestätigen.
Wichtig: Falls der örtliche Stromversorger für die vorübergehende Versorgung ein Vertragsverhältnis verlangt, schließen Sie einen Vertrag mit möglichst kurzer Laufzeit bzw. Kündigungsfrist. Der neue Anbieter wird für Sie diesen Vertrag wiederum zum nächstmöglichen Termin beim örtlichen Versorger kündigen und gleichzeitig die Belieferung durch neuen Anbieter anmelden. Vermerken Sie eine Eigenkündigung in jedem Falle auf dem Auftragsformular mit Angabe des Kündigungszeitpunktes!

Was passiert, wenn ich umziehe? 
Wenn Sie sich bei einem Umzug nicht mindestens sechs bis zehn Wochen vor dem geplanten Einzugstermin bei dem neuen Anbieter anmelden, werden Sie zunächst von dem örtlichen Versorger mit Strom beliefert. Dieser hat derzeit noch die Möglichkeit, Neukunden bis zu 3 Monaten an sich zu binden. 
Daher sollten Sie, wenn bis zum Einzugsdatum weniger als sechs bis zehn Wochen verbleiben, sich auf jeden Fall mit dem örtlichen Versorger in Verbindung setzen, um

A) die kurzfristige Wechselmöglichkeit mit ihm zu vereinbaren und
B) Ihre neue Kundennummer zu erfragen, welche für den Wechsel unbedingt eingetragen werden muss. 

Wichtig: Zählernummer Jahresstromverbrauch und der Name des örtlichen Versorgers müssen in jedem Fall angegeben werden. 

Könnte ich in Zusammenhang mit dem Anbieterwechsel ohne Strom dastehen?
Nein!
Ihr örtlicher Stromversorger (der sog. „Grundversorger“) ist gesetzlich verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen, falls Sie keinen anderen Anbieter haben. Sie müssen in diesem Fall nur einen neuen Stromlieferanten auswählen. 

Kostet mich der Anbieterwechsel etwas? 
Nein, der Wechsel ist kostenlos.

Kontakt

Energie Büro Oldenburg

Abt. Energie & Telekommunikation 

Frank Mühlenberg

Hermann-Meyer-Straße 32

26203 Wardenburg

Erreichbar von Montag

bis Freitag  13 - 15 Uhr


Fon: +49 441 59 410 77


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